Mit der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Reform der Grundsteuer wurde vom Bund und dem Land Hessen eine sogenannte Aufkommensneutralität versprochen.
Obwohl eine solche Aussage dem Grunde nach einen schweren Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellt, haben diejenigen Kommunen, bei denen es finanzwirtschaftlich vertretbar war, eine aufkommensneutrale Umsetzung der Reform vorgenommen. Aufkommensneutralität bedeutet, dass das gesamte Steueraufkommen nach der Reform dieselbe Höhe erreicht wie vor der Reform. Dies wird für die Stadt Wetzlar erreicht, wie Stadtkämmerer Jörg Kratkey (SPD) bei der Vorstellung der aktuellen Zahlen verdeutlicht.
Wenn wir auch morgen auf ordentlichen Straßen fahren wollen, müssen wir bereit sein, auch temporäre Einschränkungen hinzunehmen
Ein Plädoyer für mehr Gelassenheit in der Diskussion.
„Schon wieder eine Baustelle.“ Diese und weitere Kommentierungen erfolgen, sobald in der Stadt Wetzlar eine Straßenbaustelle eingerichtet wird. Denn die Folgen sind alles andere als angenehm. Eine Baustelle verursacht immer Einschränkungen im fließenden Verkehr.
Meilenstein in der Weiterentwicklung der Altstadt
Nach einem umfangreichen Diskussionsprozess in der Öffentlichkeit und den beteiligten Gremien sowie letztlich mit dem seit 17. Oktober 2020 rechtskräftigen, vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde die Grundlage für ein neues altstadtnahes Parkhaus geschaffen.
Die voraussichtlichen Baukosten betragen 5,34 Millionen Euro. Eine Herausforderung war dabei unter anderem die Sicherung und Erhaltung der historischen Stadtmauer am Rande des Rosengärtchens. Hier wurde in Abstimmung mit dem zuständigen Landesamt für Denkmalpflege eine Lösung gefunden.
Neue Nutzung als repräsentativer Standort des Standesamts
Das bisher von der Musikschule genutzte städtische Gebäude am Schillerplatz 8 könnte künftig eine neue, zentrale Rolle im öffentlichen Leben von Wetzlar einnehmen. Die Koalitionsfraktionen haben auf Initiative der SPD-Fraktion einen Prüfauftrag eingebracht, der die Verlagerung des Standesamts in das durch den Umzug der Musikschule frei werdende Gebäude am Schillerplatz vorsieht.
Die Stadtverordnetenversammlung hatte bereits im Jahr 2022 einstimmig beschlossen, die Musikschule in die Domhöfe zu verlegen – ein Schritt, der nun konkret vorbereitet wird. Mit dem Wegzug entsteht die Chance, das historische Gebäude neu zu beleben. Besonders im Fokus: eine Kombination aus gastronomischer Nutzung und einem repräsentativen neuen Standort für das Standesamt inklusive Trausaal.
Glasfaser, barrierefreie Bushaltestellen, Radfahrstreifen und Schulwegsicherung
In der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2025 wurde die grundhafte Sanierung und der Ausbau der Stoppelberger Hohl beschlossen. Die rund 12,5 Millionen Euro teure Maßnahme wird ca. drei Jahre benötigen und voraussichtlich im Sommer 2026 starten.
Der Kanal wird über die gesamte Strecke von insgesamt 1,8 km ausgetauscht und Glasfaserkabel verlegt. Ein Antrag auf Infrastrukturförderung ist gestellt.
Direktvergabe der ÖPNV-Leistungen an die Wetzlarer Verkehrsbetriebe
Das Stadtparlament hat jetzt zwei richtungsweisende Beschlüsse gefasst, die sich auf den ÖPNV beziehen.
Zum einen geht es nach Auskunft von Oberbürgermeister Manfred Wagner, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrates der Werner Gimmler Wetzlarer Verkehrsbetriebe GmbH (WVB), um die weitere Direktvergabe des ÖPNV im Stadtgebiet an die WVB, eine alleinige Tochter der Stadt.
Wetzlarer Wohnungsgesellschaft (WWG) errichtet Neubau
Schon lange projektiert, erfolgreich um Fördermittel gerungen, jetzt den Startknopf gedrückt – mit diesen Worten könnte man den Beginn der Neubauaktivitäten der WWG umreißen.
Wie Oberbürgermeister Manfred Wagner, zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der WWG, am Rande des Spatenstichs betonte, hatten die Stadt und ihr Wohnungsunternehmen schon lange die Vorbereitungen für den Bau eines Mehrfamilienhauses in der Volpertshäuser Straße in Wetzlar vorbereitet. Das Baurecht wurde geschaffen, das Grundstück an die WWG übertragen, das Haus geplant und auch der Bauauftrag ausgeschrieben und submittiert.
Leichte Sprache und Sichtbarkeit sind wichtig
Geschrieben in leichter Sprache
Vor Kurzem habe ich im EU-Parlament Fiona Lambart, Sina Groth und Arthur Hackenthal getroffen. Sie sind Menschen mit Behinderung. Unter anderem mit Down-Syndrom. Sie kommen vom Bundesverband Down-Syndrom. Und vertreten auch die Partnerorganisationen inclution.org und PoliTisch Leicht. Sie haben mir viel über ihre Arbeit erzählt.
Die Gruppe hat mir erklärt, wie ihr Leben ist. Sie haben gesagt, was sie von der Politik in der EU brauchen. Sie wollen besser in der Gesellschaft mitmachen können.
Fiona Lambart wurde von ihrer Schwester begleitet. Sie fand den Besuch im EU-Parlament sehr wichtig. Sie sagt: „Ich möchte mit Politiker:innen sprechen, damit sie sich auch für uns Menschen mit einer Einschränkung einsetzen.“
Im WelcomeCenter können Fach- und Arbeitskräfte in 200 Sprachen wichtige Hinweise und Hilfestellungen finden, insbesondere in der Region Mittelhessen arbeiten zu können
Schon vor 15 Jahren war bei der IHK Lahn-Dill klar, dass es ein besseres Angebot für Fach- und Arbeitskräfte geben muss, um sie für die Arbeit und das Leben im Lahn-Dill-Kreis zu begeistern.
So hat es sich eine Arbeitsgruppe um Christian Bernhard zunächst ehrenamtlich zur Aufgabe gemacht, Fach- und Arbeitskräfte beim Ankommen aus dem Ausland zu unterstützen. Diese ehrenamtliche Arbeit wird nun durch zwei hauptamtliche Kräfte untermauert. Schon vor offiziellem Beginn war die Internetseite des WelcomeCenters online. Hier finden Fach- und Arbeitskräfte in 200 Sprachen wichtige Hinweise und Hilfestellungen dazu, was benötigt wird, um in Deutschland, insbesondere in der Region Mittelhessen, arbeiten zu können. Aber nicht nur das: Auch Fragen rund um Kitaplätze oder Arbeitsmöglichkeiten für den Partner oder die Partnerin können dort geklärt und deren Lösung begleitet werden.
Wir wollen zudem diejenigen mit sehr hohen Vermögen wieder stärker an der Finanzierung unseres Staates beteiligen
Die Herausforderungen, vor denen Deutschland steht, sind groß. Massive Investitionen sind nötig, damit wir unser Land modernisieren und zukunftsfähig aufstellen können.
Mit Investitionsmilliarden für unsere Infrastruktur – also für moderne Straßen, den Ausbau der Energieversorgung sowie die Modernisierung unserer Wirtschaft und die Stärkung des Industrie- und Arbeitsstandorts Deutschland – setzen wir wichtige Mittel frei. Auch mit dem Herauslösen der Militärausgaben für unsere Bundeswehr und der Stärkung unserer Verteidigung gehen wir einen notwendigen Schritt, um finanzielle Spielräume zu schaffen.
Mit der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Reform der Grundsteuer wurde vom Bund und dem Land Hessen eine sogenannte Aufkommensneutralität versprochen.
Obwohl eine solche Aussage dem Grunde nach einen schweren Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellt, haben diejenigen Kommunen, bei denen es finanzwirtschaftlich vertretbar war, eine aufkommensneutrale Umsetzung der Reform vorgenommen. Aufkommensneutralität bedeutet, dass das gesamte Steueraufkommen nach der Reform dieselbe Höhe erreicht wie vor der Reform. Dies wird für die Stadt Wetzlar erreicht, wie Stadtkämmerer Jörg Kratkey (SPD) bei der Vorstellung der aktuellen Zahlen verdeutlicht.
Zur Erreichung der Aufkommensneutralität hat das Land Hessen den Kommunen Hebesätze empfohlen, mit denen – angeblich – das gesamte Steueraufkommen unverändert bleibe. Zunächst wurde im Frühsommer 2024 ein Wert in Höhe von 704,35 Prozent bekannt gegeben, der einige Wochen später vom Land auf 745,49 Prozent korrigiert wurde. Beide Werte seien nicht korrekt, so Stadtkämmerer Jörg Kratkey. Eigene Berechnungen hätten ergeben, dass die Aufkommensneutralität mit einem Hebesatz der Grundsteuer B in Höhe von 760 Prozent (vorher 780 Prozent) erreicht werden könne.
In der öffentlichen Debatte zur Grundsteuerreform werde, leider auch befeuert durch den Bund der Steuerzahler, allerdings immer wieder behauptet, dass diejenigen Kommunen, die einen von der Landesempfehlung nach oben abweichenden Hebesatz festgesetzt haben, über die Aufkommensneutralität hinaus Erträge abschöpfen würden. Dies stimme für die Stadt Wetzlar nicht, teilte Kratkey mit.
Die Kalkulation des neuen Hebesatzes basiere in Wetzlar auf dem Referenzwert des Aufkommens von 2024 von geplanten 17,642 Millionen Euro und daraus resultierend einem berechneten Hebesatz von gerundet 760 Prozent. Aufgrund von Herabsetzungen seitens des Finanzamtes für 2024 betrug das Aufkommen der Grundsteuer B dann tatsächlich 17,559 Millionen Euro. Für 2025 ist mit einem Aufkommen von 17,412 Millionen Euro zu rechnen, also mit rund 147.000 Euro (–0,84 Prozent) weniger als 2024. Wäre der ersten Landesempfehlung (704,35 Prozent) gefolgt worden, wären Einnahmeverluste in Höhe von 1.285.711,39 Euro (–7,32 Prozent) eingetreten.
Selbst bei der zweiten Landesempfehlung hätten die Einnahmeverluste noch 479.255,13 Euro (–2,73 Prozent) betragen.
Für die Stadt Wetzlar könne daher festgehalten werden, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral umgesetzt worden sei, so Stadtkämmerer Jörg Kratkey abschließend.