14. Unsere Lebensgrundlagen sichern


„Ich warne davor, zu glauben, dass der Markt die Umwelt alleine in den Griff bekommt – dies ist geradezu ein Paradebeispiel für öffentliche Verantwortung.“ (Willy Brandt)

 

Neben der lokalen Energie- und Klimaschutzpolitik und der Mobilität in der Stadt, Themen, denen wir eigene Kapitel gewidmet haben, ist der Umwelt–, Natur- und Landschaftsschutz eine wesentliche Komponente, um das reiche Natur- und

 

Kulturerbe, das unseren Lebensraum kennzeichnet, zu erhalten. Hierzu bedarf es, um das Wort von Willy Brandt aufzugreifen, der öffentlichen Verantwortung. Dieser Verantwortung wollen wir auch in unserer Stadt gerecht werden.

Bei dem Handeln vor Ort ist der Blick darauf zu richten, welcher Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt geleistet werden kann, um dem zunehmend zu beobachtenden Rückgang der Artenvielfalt entgegen zu wirken. Die Biodiversität steht im Mittelpunkt unserer umweltpolitischen Aktivitäten.

 

Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss, heißt es in den grundlegenden Aussagen der  Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Wir haben in den letzten Jahren die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir auch in Wetzlar mit dem erforderlichen Fachpersonal einen qualifizierten Beitrag leisten können, um sowohl Oberflächengewässer als auch das Grundwasser zu schützen und dafür auch die Möglichkeit zu nutzen, bereitstehende Fördermittel zu erlangen.

 

Was die Siedlungsentwicklung anbelangt, so gilt es als Allgemeingut, dass es mit Rücksicht auf den Erhalt der Lebensgrundlagen keinen ungebremsten Flächenverbrauch geben kann,  um Wohnbauflächen und gewerbliche Entwicklungsgebiete zu schaffen.

 

Wir haben in der Zeit unserer Verantwortung für Wetzlar mögliche Gebiete für die Wohnbau-  und Gewerbeflächenerweiterung unter Beachtung objektiver Kriterien identifiziert und durch das Stadtparlament bestätigen lassen. Damit stehen andere Gebietsentwicklungen nicht auf der Agenda. Bei der Aufschließung dieser Flächen ist ein besonderes Augenmerk auf die Frage der energetischen Versorgung der jeweiligen Objekte, die Ausweisung geeigneter Ausgleichsflächen und auf die gute Anbindung an den ÖPNV zu legen.

 

Mit Blick auf das Grünflächenangebot in der Stadt: Noch haben wir viel Grün in Wetzlar, noch haben wir die Möglichkeit, dies nicht nur zu erhalten, sondern seine Qualität auch noch zu verbessern. Dazu ist es nötig, vorhandene Grünflächen weiter untereinander zu vernetzen und so ausgedehnte Grünzüge zu ermöglichen, innerhalb größerer Siedlungsflächen auch Inseln wildbelassener Natur zuzulassen oder zu schaffen.

 

Die Zuständigkeit für die Aufstellung des  Lärmaktionsplans liegt für die Stadt Wetzlar bei dem Regierungspräsidium Gießen. Dessen ungeachtet bringt die Stadt Wetzlar unter unserer Verantwortung ihre Belange wirkungsvoll ein, um die Möglichkeiten nutzen, die Geräuschbelastung, die insbesondere von Autostraßen und Eisenbahntrassen, aber auch der industriellen Produktion ausgeht, möglichst gering zu halten. Daneben gehören Beratungen über Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden, Maßnahmen zur Verkehrsverminderung, aktive bauliche Maßnahmen wie lärmmindernder Fahrbahnbelag zu den einzusetzenden Werkzeugen. Hier sind Bund und Land mit Blick auf die von ihnen getragenen überregionalen Verkehrswege besonders gefordert.  

Im Zuge des Ausbaues der Talbrücke Münchholzhausen entlang der A 45 wird der Lärmschutz für den Stadtteil spürbar verbessert. Bezüglich des Stadtteils Garbenheim und die von der B 49 ausgehende Lärmentwicklung, haben wir uns klar zu einer Mitfinanzierung der von Bund und Land nicht finanzierbaren Lückenschlüsse bekannt. Hier stehen die Entscheidungen zu den Planungsgrundlagen seitens der übergeordneten Straßenbaubehörden aus.

 

Über den vorhandenen Lärmschutz an der B 49 in Höhe der Ortslage Dalheim hinaus sehen sich Bund und Land ganz offensichtlich nicht in der Verantwortung zur Lärmminderung. Wir werden auf der Grundlage der bisherigen Überlegungen prüfen, ob und zu welchen Konditionen über die bereits geplanten Maßnahmen hinaus weitere Lärmschutzmaßnahmen zu realisieren sind.   

 

Was die Feinstaubbelastung anbelangt, so besteht das vielfach in städtischen Verdichtungsräumen auftretende Problem dem Grunde nach auch in Wetzlar. Einzelne innenstadtnahe Betriebe haben inzwischen in die Optimierung ihrer Abluftanlagen investiert. Die Stadt selbst hat mit der Modernisierung der Busflotte des stadteigenen Nahverkehrsunternehmens sowie durch attraktivitätssteigernde Maßnahmen einen Beitrag zur Reduktion der Belastungswerte erbracht. Darüber hinaus wollen wir Anreize schaffen, um stark emittierende Heizungsanlagen durch moderne Anlagen zu ersetzen. Auf diesem Feld sehen wir in besonderen Maße Betätigungsmöglichkeiten für die enwag.