Lärmschutz an der A45 muss verstärkt werden

Der Abriss der Hochstraße der B 49 wird spätestens ab 2027/2028 mehr Verkehr auf die BAB 45 und auch auf die L 3285 bringen. Damit einhergehen wird ein Mehr an Verkehrslärm. Unstrittig ist, dass Lärmschutz entlang der BAB notwendig sein wird, Einzelheiten über Qualität und Länge einer zukünftigen Lärmschutzwand konnte Hessen Mobil auf Anfragen des Naunheimer Ortsbeirats noch nicht nennen.

Stephan Grüger, für die SPD Lahn-Dill im hessischen Landtag, hat sich bei einem Ortstermin auf Einladung der Naunheimer SPD über die besondere Situation für den Stadtteil informiert und seine Unterstützung aus dem Landtag heraus zugesagt. Neben einer Lärmschutzwand für die BAB geht es den Naunheimern auch um die L 3285. Auf dieser Umgehungsstraße wurde auf Initiative der Landesregierung vor einigen Jahren die ursprüngliche Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben und nach starkem Protest von Ortsbeirat und Bürgern auf einer Teilstrecke die Begrenzung auf 70 km/h festgelegt.

 

Mehr Lärm und erhöhte Unfallgefahr

 

Zwischen dem Naunheimer Festplatz und Lahnau besteht jedoch keine Geschwindigkeitsbegrenzung, auf dieser Strecke dürfen 100 km/h gefahren werden. Die damit verbundene höhere Unfallgefahr, gerade an der östlichen Ein- und Ausfahrt Naunheims, sowie die Lärmbelästigungen durch das Abbremsen und Beschleunigen der Fahrzeuge werden bei einer Zunahme des Verkehrs deutlich steigen. Auch hier ist aus Sicht der Naunheimer SPD Abhilfe notwendig, beispielsweise in Form einer durchgängigen Geschwindigkeitsbegrenzung in Kombination mit einem Kreisverkehr oder einer Ampelanlage im Bereich Naunheim Ost.