Datenanalyse-Software „Hessendata“

Verfassungsbruch als Markenzeichen von Schwarzgrün

 

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die hessische Regelung zum Einsatz der Datenanalyse-Software „Hessendata“ für verfassungswidrig erklärt.

 Der entsprechende Passus im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) begrenze die Art und den Umfang der Daten, die von der Software ausgewertet werden, nicht im erforderlichen Umfang, so das Gericht.

 

Beim Einsatz von Hessendata könnten deshalb auch Daten von Unbeteiligten, die keiner Straftat verdächtig seien, in den Analyseprozess einbezogen werden. Dieses Vorgehen verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das BVerfG hat dem Land Hessen eine Frist bis zum 30. September dieses Jahres eingeräumt, um eine gesetzliche Neuregelung zu treffen.

Der Einsatz von ‚Hessendata‘ in seiner derzeitigen Form war ein neuerlicher Verfassungsbruch mit Ansage. Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, aber auch namhafte Juristen haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass es mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist, riesige Mengen an personenbezogenen Daten von einer Polizei-Software analysieren zu lassen, die nicht zwischen den Daten von Verdächtigen und den Daten von Unbeteiligten unterscheidet. Aber der verantwortliche Innenminister Peter Beuth (CDU) hat alle Einwände beiseite gewischt – und sich nun die angemessene juristische Ohrfeige dafür abgeholt.

 

 

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ‚Hessendata‘ fügt sich nahtlos in die Reihe des gesetzgeberischen Versagens dieser Landesregierung: Vom verfassungswidrigen Corona-Sondervermögen über die verfassungswidrige Beamtenbesoldung und das verfassungsrechtlich fragwürdige Konstrukt der neuen hessischen Polizeihochschule bis hin zur zweifelhaften Inflation der politischen Beamten in den hessischen Sicherheitsbehörden – in der Gesetzgebung von Schwarzgrün paart sich politische Arroganz mit verfassungsrechtlicher Ignoranz.