Um untere Besoldungsgruppen zu stärken, wird in Hessen erstmals ein Mindestbetrag festgelegt
Mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf der CDU- und SPD-Fraktion zur Besoldungsanpassung bringt die Koalition ein wichtiges Vorhaben für die Beamtinnen und Beamten in Hessen auf den Weg. Ziel ist es, die hessische Beamtinnen und Beamte schnellstmöglich verfassungskonform zu besolden.
In den nun vorliegenden Gesetzentwurf fließt sowohl das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung in Hessen ein wie auch die Ergebnisse der Tarifrunde aus März dieses Jahres. Die Besoldung in Hessen war unter anderem aufgrund der Nullrunde zu Zeiten der schwarz-grünen Regierung in Schieflage geraten.
Für die SPD-Fraktion betonte die innenpolitische Sprecherin Cirsten Kunz-Strueder bei der Einbringung des Gesetzentwurfs, dass die Beamtinnen und Beamten in unserem Land, die tagtäglich Verantwortung für unser Gemeinwesen übernehmen, Verlässlichkeit, Respekt und eine faire Besoldung verdienen. Unabhängig davon, ob sie bei Sicherheitsbehörden oder in Schule, in Finanzbehörden oder anderen Bereichen tätig sind. Sie alle sorgen dafür, dass unser Staat funktioniert.
Lehrkräfte leisten beispielsweise einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft: Sie vermitteln nicht nur Wissen, sondern eröffnen Chancen, stärken Demokratie und Teilhabe und begleiten junge Menschen auf ihrem Weg zu selbstständigen, verantwortungsbewussten Persönlichkeiten.
Polizeikräfte schützen unsere Sicherheit, stehen Menschen in Notlagen zur Seite, sorgen für Ordnung und Rechtsstaatlichkeit und sind dann im Einsatz, wenn andere Schutz und Hilfe brauchen – oft auch nachts, an Wochenenden und oftmals in schwierigen Situationen.
Ein zentraler Punkt des Gesetzentwurfs ist die Übertragung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auf die Beamtinnen und Beamten. Diese Übertragung erfolgt zeit- und inhaltsgleich.
Um gerade die unteren Besoldungsgruppen zu stärken, wird mit dem aktuellen Vorhaben in Hessen erstmals ein Mindestbetrag festgelegt. Wie bei den Beschäftigten erhalten die Beamtinnen und Beamten zunächst eine Erhöhung um 3,02 Prozent. Liegt der Betrag dann unter dem Mindestbetrag von 110 Euro, wird die Erhöhung um 110 Euro erfolgen. Von diesem Mindestbetrag profitieren insbesondere Beamtinnen und Beamte bei der Polizei, im Justizvollzug oder in den Finanzbehörden.
Cirsten Kunz-Strueder sagte in der Debatte dazu: „Dieser Mindestbetrag ist mehr als eine technische Regelung. Er ist Ausdruck sozialer Verantwortung. Denn eine rein prozentuale Erhöhung wirkt bei höheren Besoldungen stärker als bei niedrigeren. Mit dem Sockelbetrag wird sichergestellt, dass die Entlastung genau dort ankommt, wo sie gebraucht wird.“
Neben dem Mindestbetrag ist die Umstellung auf das Familieneinkommensmodell die größte Veränderung. Beamtinnen und Beamte werden nicht länger als alleinverdienend angesehen. In seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass Besoldung die tatsächliche Lebenswirklichkeit von Beamtinnen und Beamten berücksichtigen soll. Dazu gehört auch die Familie: Kinder, Unterhaltspflichten und die Frage, ob die Besoldung insgesamt einen ausreichenden Abstand zur Grundsicherung wahrt. Genau dort setzt der Gesetzentwurf mit dem Familieneinkommensmodell einerseits und der Erhöhung der Familienzuschläge für die ersten beiden Kinder sowie beim Festhalten am Verheiratetenzuschlag an.
Für die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag ist klar, dass alle hessischen Beamtinnen und Beamten spürbar mehr Besoldung bekommen und dabei der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen gewahrt bleibt. Die Beamtinnen und Beamten im öffentlichen Dienst leisten unverzichtbare Arbeit für die Menschen in Hessen, für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat. Deshalb muss dieser auch künftig attraktiv und leistungsfähig bleiben.
