Mit der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Reform der Grundsteuer wurde vom Bund und dem Land Hessen eine sogenannte Aufkommensneutralität versprochen.
Obwohl eine solche Aussage dem Grunde nach einen schweren Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellt, haben diejenigen Kommunen, bei denen es finanzwirtschaftlich vertretbar war, eine aufkommensneutrale Umsetzung der Reform vorgenommen. Aufkommensneutralität bedeutet, dass das gesamte Steueraufkommen nach der Reform dieselbe Höhe erreicht wie vor der Reform. Dies wird für die Stadt Wetzlar erreicht, wie Stadtkämmerer Jörg Kratkey (SPD) bei der Vorstellung der aktuellen Zahlen verdeutlicht.
Zur Erreichung der Aufkommensneutralität hat das Land Hessen den Kommunen Hebesätze empfohlen, mit denen – angeblich – das gesamte Steueraufkommen unverändert bleibe. Zunächst wurde im Frühsommer 2024 ein Wert in Höhe von 704,35 Prozent bekannt gegeben, der einige Wochen später vom Land auf 745,49 Prozent korrigiert wurde. Beide Werte seien nicht korrekt, so Stadtkämmerer Jörg Kratkey. Eigene Berechnungen hätten ergeben, dass die Aufkommensneutralität mit einem Hebesatz der Grundsteuer B in Höhe von 760 Prozent (vorher 780 Prozent) erreicht werden könne.
In der öffentlichen Debatte zur Grundsteuerreform werde, leider auch befeuert durch den Bund der Steuerzahler, allerdings immer wieder behauptet, dass diejenigen Kommunen, die einen von der Landesempfehlung nach oben abweichenden Hebesatz festgesetzt haben, über die Aufkommensneutralität hinaus Erträge abschöpfen würden. Dies stimme für die Stadt Wetzlar nicht, teilte Kratkey mit.
Die Kalkulation des neuen Hebesatzes basiere in Wetzlar auf dem Referenzwert des Aufkommens von 2024 von geplanten 17,642 Millionen Euro und daraus resultierend einem berechneten Hebesatz von gerundet 760 Prozent. Aufgrund von Herabsetzungen seitens des Finanzamtes für 2024 betrug das Aufkommen der Grundsteuer B dann tatsächlich 17,559 Millionen Euro. Für 2025 ist mit einem Aufkommen von 17,412 Millionen Euro zu rechnen, also mit rund 147.000 Euro (–0,84 Prozent) weniger als 2024. Wäre der ersten Landesempfehlung (704,35 Prozent) gefolgt worden, wären Einnahmeverluste in Höhe von 1.285.711,39 Euro (–7,32 Prozent) eingetreten.
Selbst bei der zweiten Landesempfehlung hätten die Einnahmeverluste noch 479.255,13 Euro (–2,73 Prozent) betragen.
Für die Stadt Wetzlar könne daher festgehalten werden, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral umgesetzt worden sei, so Stadtkämmerer Jörg Kratkey abschließend.