Wichtig für die SPD-Fraktion ist die Unterstützung der unteren Besoldungsgruppen
Mit dem kürzlich im Hessischen Landtag in Erster Lesung beratenen Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung wollen die Regierungsfraktionen von CDU und SPD das Ergebnis der Tarif-verhandlungen im Öffentlichen Dienst für Hessen auch auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter des Landes wie auch die Versorgungsberechtigten übertragen.
Das Gesetz sieht eine Steigerung der Bezüge um 4,8 Prozent zum 1. Februar 2025 und um weitere 5,5 Prozent zum 1. August 2025 vor. Zudem soll schon in diesem Jahr ein steuerfreier Inflationsausgleich in Höhe von insgesamt 3.000 Euro gezahlt werden: jeweils 1.000 Euro im Juni, Juli und November 2024.
Neben der zeit und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamtinnen und Beamten war es für die SPDFraktion im Hessischen Landtag wichtig, das Gesetz schnell auf den Weg zu bringen. Auch weil an einer Stelle diese EinszuEinsÜbertragung nicht möglich ist. Der im Tarifergebnis vorgesehene Sockelbetrag von 200 Euro wird nicht umgesetzt werden können, weil die Rechtsprechung, nicht zuletzt des Bundesverfassungsgerichts, betont, dass die Abstände zwischen den Besoldungsstufen zu wahren sind. Das interne Abstandsgebot muss beachtet werden. Somit sieht der Gesetzentwurf nun statt der Einführung eines Sockelbetrags eine lineare Anpassung um 4,8 Prozent vor.
Gerade weil der Sockelbetrag nicht einbezogen werden kann, war es für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in Wiesbaden umso wichtiger, schnell etwas zu tun, um die unteren Besoldungsgruppen zu unterstützen und den Inflationsausgleich zeitnah auszahlen zu können. Denn geringere Einkommen trifft die Inflation stärker als höhere Einkommen.
Cirsten Kunz, Stellvertretende Innenpolitische Sprecherin der SPDFraktion im Hessischen Landtag, sagt dazu: „Wir haben Verständnis für die Kritik der GdP und bewegen so viel wie im rechtlichen Rahmen möglich ist. Gerade nach den Nullrunden der vergangenen Jahre ist es uns wichtig, ein überfälliges Zeichen der Wertschätzung an die vielen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter des Landes Hessen zu senden. Und zwar nicht nur in Dankesreden, sondern jeden Monat im Geldbeutel. Deswegen ist es auch wichtig, dass der Inflationsausgleich bald ausgezahlt werden kann. Wir wollen ein guter und verlässlicher Arbeitgeber sein. Wir wollen denen gegenüber Wertschätzung ausdrücken, die schon im Landesdienst tätig sind und wir wollen interessant für diejenigen werden, die sich heute für eine Ausbildung entscheiden. Motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen dafür, dass sich im Land Hessen etwas bewegt. Die nun anstehende Besoldungsanpassung war überfällig und ich bin froh, dass wir diesen Schritt schnell eingeleitet haben.“.
Kommentar schreiben