Solide Finanzen der Stadt Wetzlar

Aufsichtsbehörde genehmigt Wetzlarer Nachtragsetat 2023

 

Erfreut zeigte sich der Wetzlarer Stadtkämmerer Jörg Krat-key (SPD) über die von der Aufsichtsbehörde erteilte Genehmi-gung des Nachtragsetats 2023 der Stadt Wetzlar. 

 

Das Regierungspräsidium in Gie­ßen, nach der Hessischen Ge­meindeordnung die für die Stadt 

Wetzlar zuständige Kommunalaufsichtsbehörde, hatte den Nachtragshaushalt nach intensi­ver Prüfung genehmigt.

 

Die zum ursprünglichen Haus­haltsplan, dies ist der Doppel­haushalt 2022/2023 erteilten Auf­lagen wurden von der Aufsichts­behörde bestätigt. Danach sol­len unter anderem alle Investi­tionsvorhaben auf ihre Notwen­digkeit und die Folgebelastungen hin überprüft und eine Nettoneu­verschuldung möglichst vermie­den werden. 

Entsprechende vergleichba­re Auflagen in Vorjahren konnten von der Stadt Wetzlar immer ein­gehalten werden. Insbesondere wurden langfristige Verbindlich­keiten abgebaut. 

 

Hintergrund:

Der Haushaltsplan einer Stadt bedarf an sich keiner aufsichts­behördlichen Genehmigung. Einzelne Bestandteile der Haus­haltssatzung, also des örtlichen Haushaltsgesetzes, sind geneh­migungspflichtig:

 

Die Haushaltssatzung bedarf nach § 97a der Hessischen Ge­meindeordnung der Genehmi­gung der Aufsichtsbehörde für

  1. eine Abweichung von den Vor­gaben zum Haushaltsausgleich in der Planung
  2. das Haushaltssicherungskon­zept
  3. den Gesamtbetrag der Ver­pflichtungsermächtigungen
  4. die Kreditaufnahme für Inves­titionen und Investitionsförde­rungsmaßnahmen und
  5. die Aufnahme von Liquiditäts­krediten.