Aufsichtsbehörde genehmigt Wetzlarer Nachtragsetat 2023
Erfreut zeigte sich der Wetzlarer Stadtkämmerer Jörg Krat-key (SPD) über die von der Aufsichtsbehörde erteilte Genehmi-gung des Nachtragsetats 2023 der Stadt Wetzlar.
Das Regierungspräsidium in Gießen, nach der Hessischen Gemeindeordnung die für die Stadt
Wetzlar zuständige Kommunalaufsichtsbehörde, hatte den Nachtragshaushalt nach intensiver Prüfung genehmigt.
Die zum ursprünglichen Haushaltsplan, dies ist der Doppelhaushalt 2022/2023 erteilten Auflagen wurden von der Aufsichtsbehörde bestätigt. Danach sollen unter anderem alle Investitionsvorhaben auf ihre Notwendigkeit und die Folgebelastungen hin überprüft und eine Nettoneuverschuldung möglichst vermieden werden.
Entsprechende vergleichbare Auflagen in Vorjahren konnten von der Stadt Wetzlar immer eingehalten werden. Insbesondere wurden langfristige Verbindlichkeiten abgebaut.
Hintergrund:
Der Haushaltsplan einer Stadt bedarf an sich keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Einzelne Bestandteile der Haushaltssatzung, also des örtlichen Haushaltsgesetzes, sind genehmigungspflichtig:
Die Haushaltssatzung bedarf nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung der Genehmigung der Aufsichtsbehörde für
- eine Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich in der Planung
- das Haushaltssicherungskonzept
- den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
- die Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und
- die Aufnahme von Liquiditätskrediten.