Entscheidung für alle rechtschaffenden Bürgerinnen und Bürger

Die SPD Stadtverordnetenfraktion Wetzlar steht voll und ganz hinter der Entscheidung des Magistrats, am 24.03.2018 die Stadthalle nicht der NPD zu überlassen. Es war eine Entscheidung für alle rechtschaffenden Bürgerinnen und Bürger, für alle Kulturschaffenden, Vereine und Verbände, sowie für alle demokratischen Parteien. Es war absolut keine Entscheidung gegen das Verfassungsgericht.

Die NPD hat schlicht und ergreifend nicht die Auflagen erfüllt, die alle erfüllen müssen, wenn sie die Stadthalle mieten wollen. Es fehlten der Versicherungsschutz für die Veranstaltung und der vorzuhaltende Sanitätsdienst. Eine Erlaubnis von seitens der Stadt Wetzlar wäre nicht nur einer Bevorzugung der NPD gleichgekommen, sondern wäre im Zweifel strafrechtlich relevant gewesen.

 

Das Verfassungsgericht hatte lediglich beschlossen der NPD darf das Anmieten der Stadthalle nicht grundsätzlich verboten werden. Sie ist als Partei nicht verboten und somit steht ihr Versammlungsfreiheit zu. Dies steht außer Frage. Fakt ist auch die NPD ist verfassungsfeindlich und zurzeit zu unbedeutend um ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu erreichen.

 

 

Dem Oberbürgermeister Manfred Wagner in diesem Zusammenhang „Amtsbrüchigkeit“ vorzuwerfen, sowie Moral und Recht auszulegen, wie es ihm gerade passt ist Verleumdung.