Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zum Terroranschlag in Hanau liegt vor - Von Stephan Grüger, Vorsitzender des Untersuchungsausschusses des He

Am 19. Februar 2020 ermor-dete ein rechtsextremistischer Attentäter in Hanau gezielt neun junge Menschen allein aufgrund ihres Migrationshintergrundes und verletzte einige weitere Personen zum Teil lebensgefährlich. Später tötete er auch seine Mutter und sich selbst. 

 

Die Namen der Opfer dieser rassistisch motivierten Tat lau­ten: Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili-Viorel Pćun, Fatih Saraçoćlu, Ferhat Unvar und Kaloyan Velkov.

Beim Polizeieinsatz in der Tat­nacht und in den folgenden Ta­gen kam es einer Vielzahl von Ungereimtheiten, Problemen und Fehlern. Dazu gehörten zum Beispiel die verstörende Er­kenntnis, dass der Polizei­Notruf in Hanau keine Weiterleitung bei Überlauf hatte und daher für Vi­li­Viorel Păun, der den Täter ver­folgte, die Polizei nicht erreich­bar war, oder der Vorgang, dass die Angehörigen auf eine unsen­sible Weise über den Tod ihrer Kinder oder Geschwister infor­miert wurden und ihnen später auch noch unterstellt wurde, sie würden sich gegebenenfalls am 

Vater des Täters rächen wollen. Es stellten sich zudem unter an­derem auch Fragen in Bezug auf verschlossene Fluchtmöglichkei­ten oder warum der bereit vorher auffällig gewordene Täter eine Waffenbesitzkarte hatte.

 

Um die Vorgänge im Zusam­menhang mit dem Polizeieinsatz aufzuklären, setzte der Hessi­sche Landtag am 7.7.2021 einen Untersuchungsausschuss ein. Nach einer intensiven zweijäh­rigenAusschussarbeit, nach An­hörung von 85 Zeugen und zwölf Sachverständigen, liegt der von Berichterstatter Michael Ruhl (CDU) verfasste Abschlussbe­richt vor. Der Abschlussbericht stellt im Vorwort fest, es gebe „Grund zu der Annahme, das ein anderes Handeln der zuständi­gen Behörden das Durchführen der Tat erschwert, oder den Ab­lauf der Tat, bzw. die Ereignisse in der Tatnacht und danach ver­ändert hätte. 

 

Der überwiegende Teil des Be­richts hat im Untersuchungsaus­schuss eine breite Zustimmung gefunden. Als Vorsitzender des Hanau­Untersuchungsausschus­ses begrüße ich, dass die inten­sive gemeinsame Textarbeit am Entwurf des Abschlussberichtes zu einer breiten Zustimmung zu großen Teilen des nun beschlos­senen Abschlussberichts geführt hat. Mir war sehr wichtig, dass wir gerade bei diesem sensiblen Thema zu einer weitestgehenden Einigkeit des Ausschusses kom­men. Diesen Wunsch habe ich in den vergangenen Wochen öffent­lich und auch hinter verschlos­senen Türen immer wieder zum Ausdruck gebracht. Ich bin dank­bar, dass sich nahezu alle Frak­tionen diesem Wunsch ange­schlossen haben. Es wurde bis in die Nacht vor der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses um gemeinsam getragene For­mulierungen gerungen.

 

Die nun zu einzelnen Punk­ten des Abschlussberichtes ab­gegebenen Sondervoten einzel­ner Fraktionen schmälern diese gemeinsame Leistung des Aus­schusses nicht. Es ist gute parla­mentarische Tradition, dass von der Mehrheitsmeinung abwei­chende Positionen gehört, proto­kolliert und der Öffentlichkeit zu­gänglich gemacht werden.

 

Mit der Vorlage des Abschluss­berichtes in der Plenarsitzung des Parlamentes endete die Arbeit des Untersuchungsaus­schusses, nicht jedoch die poli­tische Arbeit an den Folgen der rassistischen Terror­Morde in Hanau. Der Abschlussbericht enthält Handlungsempfehlun­gen für die Parlamente und Re­gierungen in Bund und Land. Diese gilt es jetzt umzusetzen – zum Beispiel durch eine Ände­rung der waffenrechtlichen Re­gelungen in Hessen.

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