Aus dem Bundestag:                               Flexirente beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat die von einer Koalitions-Arbeitsgruppe auf den Weg gebrachte Flexi-Rente beschlossen, nachdem eine Expertenanhörung zu einer nahezu einhellig positiven Bewertung gekommen war. Zentral ist, dass die Beschäftigten gesund und fit das Rentenalter erreichen können.

„Unser Ziel war, anstelle eines starren Korsetts selbstbestimmte Möglichkeiten für einen schrittweisen Ausstieg aus dem Erwerbsleben zu schaffen. Dabei sollen sowohl individuelle Erwerbsbiografien wie auch die persönlichen Vorstellungen der Beschäftigten berücksichtigt werden. Zentral ist, dass die Beschäftigten gesund und fit das Rentenalter erreichen können. Wir wollen verhindern, dass Menschen aus gesundheitlichen Gründen früh aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssen, arbeitslos werden oder Erwerbsminderungsrente beziehen müssen. Daher stärkt die Flexi-Rente die Leistungen zur Teilhabe und schafft eine Vorsorgekette von der Prävention über die Rehabilitation bis zur Nachsorge.

 

Mit einem individuellen berufsbezogenen Gesundheitscheck ab dem 45. Lebensjahr sollen Präventions- und Rehabilitationsbedarfe frühzeitig erkannt und passende Maßnahmen aus dem Gesundheits- wie dem Arbeitsmarktbereich angeboten werden können. Zudem wird ein Rechtsanspruch auf Kinder- und Jugendrehabilitation eingeführt mit der Möglichkeit zur Nachsorge. Weiterhin werde der Renteneintritt individueller und flexibler. Die Teilrente könne stufenlos in Anspruch genommen werden. Ein einfaches Anrechnungsmodell ersetze die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen. 6.300 Euro pro Jahr seien anrechnungsfrei, jeder Verdienst darüber hinaus werde mit 40 Prozent auf die Rente angerechnet. So kann der Übergang in die Rente schrittweise und passend zur individuellen Lebensplanung erfolgen.“

 

 

Diese Maßnahmen fanden auch bei der Expertenanhörung im Bundestag am 17. Oktober große Zustimmung. So betonte Christof Lawall, Geschäftsführer von Degemed: „Wir begrüßen diese Idee des Gesundheitschecks. Das ist tatsächlich ein intelligentes Modell, für eine aufsuchende und abholende Präven­tionsstrategie. Das ist Sozialpolitik, die auf den demografischen Wandel reagiert, die richtigen Akzente setzt und den Rentenversicherungsträgern die Möglichkeit gibt, offensiv mit diesem Thema umzugehen.“ Auch Alwin Baumann vom Bündnis Kinder- und Jugendreha unterstützte den Gesetzentwurf: „Ich bewerte die Änderung, dass Kinder und Jugendliche Erwachsenen gleichgestellt werden, dass wir eine Pflichtleistung und die Möglichkeit der Nachsorge haben, als wirklich historisch.“

 

Text: Pressemitteilung SPD-Bundestagsabgeordnete Dagmar Schmidt

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