Mehr Rechte und mehr Zeit:                               Treffen zum Bundesteilhabegesetz

„Mehr Rechte und mehr Zeit!“

Dieses Fazit zog die SPD-Bundestagsabgeordnete Dagmar Schmidt heute am Ende eines Gespräches mit Vertretern der IG Metall, des DGB und Schwerbehindertenvertretungen (SBV). Hintergrund des Treffens war das Bundesteilhabegesetz, das diese Woche in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt wurde.

„Mit dem Bundesteilhabegesetz findet eine große Sozialreform statt, die die soziale Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen verbessern wird. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Mitbestimmung und Interessenvertretung am Arbeitsplatz.“ begrüßte Dagmar Schmidt ihre Gäste. Sei es die Gestaltung des Arbeitsplatzes an Sich oder die Teilnahme an Schulungen und Fortbildungen – oft scheitert die Inklusion von Menschen mit Behinderungen nicht an unwilligen Unternehmensleitungen sondern an mangelndem Wissen über deren Bedürfnisse.

 

Aus diesen Gründen ist die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen wichtig, denn sie bilden die Brücke zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Behinderungen und ihren Vorgesetzten.

Die Verbesserungswünsche der anwesenden Gewerkschafter Matthias Körner, Ulf Immelt, Arne Beppler, Nils Holwig und Roland Würfel nahm sie interessiert auf und versprach diese als Rückmeldung mit nach Berlin zu nehmen. Wichtige Kritikpunkte sind die Regelungen zu Freistellungen und Fortbildungsmaßnahmen für die stellvertretenden Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung. Es sei unabdingbar, dass auch stellvertretende Vertreterinnen und Vertreter für ihre Arbeit sowie Schulungen und Fortbildungen freigestellt werden.

 

In der Gesprächsrunde wurde auch festgestellt, dass eine stärkere Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Maßnahmenplanungen wichtig sei. Bislang wird die SBV erst zum Abschluss der Planungsphase befragt – Änderungen kosten dann Geld und Zeit. Wird die SBV allerdings von Anfang an am Planungsprozess beteiligt ist dies für alle Beteiligten sehr viel sinnvoller.

In Bezug auf die Integrations- bzw. Inklusionsvereinigungen, die im SGB IX geregelt werden und zwischen SBV und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber abzuschließen seien, sei es zudem notwendig, die Regelungen dahingehend zu überarbeiten, dass eine Einigung erzielt werden müsse. Bislang sei im Gesetzestext nur die Verhandlung zu einer Vereinbarung festgehalten, der SBV fehle aber ein Druckmittel um diese auch durchzusetzen.

 

 

Alle waren sich einig, dass das Bundesteilhabegesetz ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung sei, auch wenn es an ein paar Stellen noch Nachbesserungsbedarf gäbe. „Leider können wir nur so weit gehen, wie unser Koalitionspartner mitgeht. Mit anderen Stimmenverhältnissen ist sicher mehr möglich. Ich setze da ganz stark auf 2017.“ stimmte Dagmar Schmidt den Anwesenden zu.  

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