Ja zu "Nein heißt Nein":                           Verschärfung des Sexualstrafrechts kommt

Seit vielen Jahren wird über die Verschärfung des Sexualstrafrechts diskutiert, jetzt wurde sie vom Bundestag beschlossen. „Die Änderungen stärken das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Hierfür hat sich die SPD lange eingesetzt. Ich freue mich, dass wir es endlich geschafft haben uns durchzusetzen", begrüßt Bundestagsabgeordnete Dagmar Schmidt das verabschiedete Gesetz. 

"Erst durch die Ereignisse der Silvesternacht in Köln und der anschließenden gesellschaftlichen Debatte setzte auch bei der Union ein Umdenken ein, das zur Aufgabe der Blockade gegen ein modernes Sexualstrafrecht führte“, so Schmidt weiter.  Künftig seien alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt. Ein „Nein!“ des Opfers reicht aus, um die Strafbarkeit zu begründen. Dies fordert die SPD schon lange - dass dieser Paradigmenwechsel endlich erfolgt, ist ein großer Erfolg!

 

Nach bisheriger Rechtslage ist die Strafbarkeit wegen Vergewaltigung davon abhängig, dass der Täter oder die Täterin das Opfer nötigt, Gewalt anwendet oder eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt. Eine lediglich verbale Ablehnung sexueller Handlungen durch das potenzielle Opfer reicht nicht aus.

Diese Gesetzeslage stimmt nicht mit dem Strafempfinden der Bevölkerung überein und ruft zu Recht großes Unverständnis hervor. Deshalb war die Reform nötig und lange überfällig. Künftig ist sichergestellt, dass ein „Nein!“ auch ein Nein heißt. Mit dieser Gesetzesreform erfüllt auch das deutsche Strafrecht endlich die Voraussetzungen der Istanbul-Konvention, die bereits 2011 unterzeichnet wurde. Einer Ratifizierung steht nun nichts mehr im Weg!

 

 

Mit der Reform werden darüber hinaus zwei neue Tatbestände im Strafrecht aufgenommen: Die sexuelle Belästigung, die bisher nur dann sanktioniert werden konnte, wenn sie am Arbeitsplatz passierte, wird künftig generell unter Strafe gestellt. Außerdem wird in Zukunft auch bestraft, wenn Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus Gruppen heraus begangen werden.

 

Text: Pressemitteilung Dagmar Schmidt

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